Ab dem 01.08.2026 erfolgt die Zulassung zur Teilnahme an Integrationskursen nach § 44 Abs. 4 AufenthG wieder im Rahmen verfügbarer Kursplätze in Abhängigkeit der Haushaltsmittel.
Dabei können vorrangig die folgenden Personengruppen erneut Anträge auf Zulassung zur Teilnahme an einem Integrationskurs stellen:
- Ausländer, die eine Aufenthaltserlaubnis nach §24 AufenthG besitzen,
- deutsche Staatsangehörige und andere Unionsbürger, die nicht über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen, um eine Erwerbstätigkeit oder Ausbildung aufzunehmen,
- sowie die Familienangehörigen dieser beiden Personengruppen.
Unter die oben aufgeführten Personen fallen insbesondere auch ukrainische Staatsbürger und EU-Bürger, die erwerbstätig waren.
Genre helfen wir Ihnen bei der Beantragung. Bei Interesse bitten wir um Kontaktaufnahme per E-Mail.




